
Vorsorgevollmacht
Viele Menschen denken, es sei für sie noch nicht notwendig eine Vorsorgevollmacht zu machen. Das gilt vor allem für junge Menschen. Sie fühlen sich fit und glauben, Vorsorge sei nur etwas für Ältere. „Das brauche ich noch nicht!“ oder: „Später werde ich mir das überlegen!“
Diese Worte hört man in diesem Zusammenhang immer wieder. Dabei kann es ganz schnell gehen: Ein Verkehrsunfall mit schweren Schädelverletzungen, ein Gehirnschlag mit anschließender Bewusstlosigkeit, ein Herzinfarkt. All dies kann von jetzt auf gleich dazu führen, dass Sie nicht mehr selbstverantwortlich handeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst für den Ernstfall vorsorgen.
Sorgen Sie vor – dafür ist es nie zu früh!
Dann muss eine andere Person die anstehenden Entscheidungen treffen. Glauben Sie nicht, die Personen in Ihrem familiären Umfeld könnten dies einfach tun. Das ist ein Irrtum. Sie brauchen hierfür eine Vorsorgevollmacht.
Der Ehegatte, die Kinder oder andere nahe Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter und gelten auch nicht automatisch als bevollmächtigt. Diese Personen können deshalb nicht ohne weiteres für Sie handeln. Es kommt zunächst zu einem Stillstand.
Denken Sie einmal darüber nach, was ein solcher Stillstand bedeutet. Stellen Sie sich einfach nur vor, welche Posteingänge Sie in den vergangenen Monaten erledigen und welche Bankgeschäfte Sie tätigen mussten. Und überlegen Sie, welche Abrechnungen etwa bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich abzuwickeln sind oder welche Versicherungsfragen bei einem Verkehrsunfall anfallen. All das bleibt unerledigt, wenn Sie nicht mehr handeln können, bis vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer eingesetzt wird. Und möglicherweise ist, bis das geschehen ist und die Dinge wirklich ins Laufen kommen, wichtige Zeit verstrichen.
Dabei tragen Sie auch das Risiko, dass die Betreuerin oder der Betreuer nicht recht weiß, welche Entscheidung Sie in einer be- stimmten Situation getroffen hätten. Zwar wird das Gericht in der Regel versuchen, im familiären Umfeld eine Person zu finden und als Betreuerin oder Betreuer zu bestellen, die weiß, wie Sie die Dinge geregelt hätten. Aber es kann auch sein, dass sich für das Gericht kein klares Bild ergibt, wer von den nahen Angehöri- gen am besten geeignet ist, die Betreuung zu übernehmen, oder dass es Interessenkonflikte sieht. Und dann kann es sein, dass ein Berufsbetreuer eingesetzt wird, die bzw. der vielleicht Mühe hat, Ihre Wünsche in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung dieser vielfältigen Schwierigkeiten ist es sinnvoll, jemanden im Wege einer Vorsorgevollmacht mit Ihrer Vertretung zu betrauen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Die Notfall Geschichte – Wenn alles anders kommt
Jeder hat diesen to-do Zettel, auf dem unter anderem weniger angenehme Dinge wie Dachboden ausräumen, zum Zahnarzt gehen oder eben seine Vollmachten erledigen steht. Dennoch leiden wir an „Aufschieberitis“ und hoffen, dass schon nichts passiert. Vor allem Unternehmer leiden an chronischem Zeitmangel. Einem Firmeninhaber ist dieser Umstand leider zum Verhängnis geworden.
Nachdem einer unserer JURA DIREKT Partner für die Belegschaft des Firmeninhabers erfolgreich eine Informationsveranstaltung durchführte, welche großes Interesse bei allen Mitarbeitern zur Folge hatte, sollte nun auch der Chef selbst seine Vollmachten erledigen. Einziger Knackpunkt: die nicht vorhandene Zeit.
Wenn alles anders kommt…
Dann die schockierende Nachricht: der Firmeninhaber erleidet einen Schlaganfall. Im Krankenhaus müssen die Ärzte ihn ins Künstliche Koma versetzten. Stets an seiner Seite: seine Lebensgefährtin.
Die Sorge um ihren Partner ist groß und sie muss schmerzlich feststellen, dass sie selbst als eingetragene Lebenspartnerin keinerlei rechtliche Befugnis und Entscheidungskraft hat.
Wer kümmert sich nun um die Firmenfinanzen? Um das Personal? Mit wem kann der Arzt Befunde besprechen?
Die angespannte Situation spitzt sich zu, als auf einmal auch noch die Ex-Frau im Krankhenhaus auftaucht. Diese kennt die Ärtze vor Ort und will sich in Behandlungsfragen einmischen – Stress vorprogrammiert!
Die Stimmung ist aufgeladen: Auch aus dem Grund, da die Scheidung keinesfalls rosig über die Bühne ging, böser Sorgerechtsstreit inbegriffen. Es entsteht ein familiäres Durcheinander auf Kosten des Patienten. Keine der beiden darf aus rechtlicher Sicht Entscheidungen treffen, auch wenn die Ex-Ehefrau meint, ein Recht darauf zu haben.
Doch damit nicht genug: Eine Eilbetreuung muss her. Die gerade volljährig gewordene Tochter des Geschäftsmannes soll dies übernehmen. Sie lebt noch bei der Mutter und somit auch unter ihrem Einfluss.
Fazit: Fälle wie diese zeigen, dass jeder unerwartet in die Situation geraten kann, Dinge nicht mehr selbstständig regeln zu können. Der Mann hätte diese Situation niemals gewollt. Frühzeitige rechtliche Vorkehrungen führen zu Selbstbestimmung und entlasten Ihre Vertrauenspersonen, da rechtliche Handlungen und medizinische Entscheidungen ohne Einfluss, bzw. Einmischung von außen umgesetzt werden können.
Quelle: JURA DIREKT