Testament

Testament

Testament – ein unangenehmes Thema. Wohl nur wenigen Menschen fällt es leicht, sich mit der Frage zu befassen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll.

Wir selbst haben es in der Hand, unsere Vermögensnachfolge, mit einem Testament beizeiten zu regeln. Klare Regelungen können späteren Streit und Ärger vermeiden helfen. Zum Vermögen gehört dabei heute auch der digitale Nachlass, unsere Daten etwa in sozialen Netzwerken, bei Online- Bezahldiensten oder Online-Spielen.

Wir müssen uns zunächst darüber klarwerden, wer rechtlich in unsere Fußstapfen treten soll. Danach stellt sich die Frage, wie wir unseren letzten Willen rechtlich umsetzen möchten, ob im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags. Soll eine Person unseres Vertrauens als Testamentsvollstrecker unsere Anordnungen durchsetzen? Treffen wir zu Lebzeiten keine Regelung, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie Kinder und Ehegatten erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, schließen sich je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen an.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Am besten nehmen Sie jetzt einmal Papier und Bleistift zur Hand und zeichnen sich auf, wer Erbe sein würde, wenn Ihnen heute etwas zustieße. Befriedigt Sie das Ergebnis? Oder leben Sie vielleicht unverheiratet zusammen und wollen Ihren Partner/Ihre Partnerin nicht ohne Erbteil zurücklassen? Möchten Sie die Kinder in Ihrer Familie, mit denen Sie nicht verwandt sind, und die deshalb nicht zu Ihren gesetzlichen Erben zählen, ebenfalls bedenken? Vielleicht wollen Sie einen Teil Ihres Besitzes einer wohltätigen Organisation „vermachen“? Vielleicht wollen Sie aber auch nur verhindern, dass Ihre Ehefrau bei Ihrem Tod die kostbare Briefmarkensammlung verkaufen muss, weil Ihr ungeliebter Neffe Theodor zu 1⁄4 erbberechtigt ist? In all diesen Fällen müssen Sie ein Testament errichten.
Die Errichtung eines Testamentes ist in jedem Falle auch dann sinnvoll, wenn größere Werte auf dem Spiel stehen, die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens geregelt werden muss oder eine unwirtschaftliche Verteilung des Nachlasses unter eine Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden soll.
Auch junge Ehepaare sollten schon bei der Eheschließung überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem der Ehepartner plötzlich etwas zustößt, denn meistens verfügen auch junge Leute bei der Heirat bereits über gewisse Vermögenswerte, z. B. Pkw, Hausrat, Kontoguthaben usw. Soll der überlebende Ehegatte allein erben, dann müssen Sie ein Testament errichten, denn nur mit einem Testament können Sie verhindern, dass die gesetzliche Erbfolge, wie wir sie Ihnen oben erläutert haben, Anwendung findet. Ein Testament geht der gesetzlichen Erbfolge immer vor.

Quelle: Ministerium der Justiz

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