Patientenverfügung

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist deshalb schon wichtig, weil die meisten Menschen heutzutage nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus oder in der Pflegestation eines Altenheims sterben. Diese Vorstellung löst bei vielen Menschen besondere Ängste aus.

Sie fürchten, dass man sie nicht in Ruhe und Würde sterben lässt, dass das Leiden und Sterben möglicherweise unnötig in die Länge gezogen wird.

Nicht selten beruhen diese Befürchtungen auf Erfahrungen im Familien- oder Freundeskreis. Folgender Fall mag dies verdeutlichen:

Erfahrungen ohne Patientenverfügung

Frau L. hat vor zwei Jahren ihren Ehemann verloren. Er starb an Krebs. Besonders die letzten Wochen vor seinem Tod hat Frau L. sehr schlimm in Erinnerung. Sie erzählt: „Es war klar, dass eine Heilung nicht mehr möglich sein würde. Mein Mann, er war damals 71, war sich seiner Situation bewusst. Er sagte mir, er wünsche, wenn es soweit sei nicht, dass technische Geräte zur kurzfristigen Lebensverlängerung eingesetzt werden. Er wolle in Würde sterben. Und dann ist alles doch ganz anders gekommen,“ erinnert sich Frau L. „Die Chemotherapie setzte ihm stark zu. Die Blutwerte verschlechterten sich erheblich. Dennoch empfahlen die Ärzte eine erneute Chemotherapie. Und so begann eine Entwicklung, die mein Mann, hätte er noch selbst entscheiden können, sicherlich nicht gewollt hätte. Immer mehr technische Geräte, immer mehr Abhängigkeit und medizinische Zwänge. Schließlich wurde er sogar noch einige Tage an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen. Die Ärzte meinten, mit der Fortsetzung der intensiv-medizinischen Behandlung im vermeintlichen Interesse meines Mannes zu handeln und ich glaube, es war für sie leichter, immer mehr Technik einzusetzen, als zu entscheiden, die Behandlung auf Linderung der Schmerzen zu beschränken.“
Nicht wenige Menschen haben auch bei Besuchen von Angehörigen oder Freunden in der Pflegestation eines Altenheimes erlebt, wie jemand monatelang oder sogar jahrelang im Koma lag und künstlich ernährt wurde. Solche Erfahrungen führen oft zu der Erkenntnis, dass der eigene Tod nicht so sein soll. Man will nicht, dass es einem genauso ergeht.
Hier kann die Patientenverfügung weiterhelfen.

Quelle:
Ministerium der Justiz

Die Notfall Geschichte – Wenn’s schnell gehen muss

Ingolstadt, November 2018. Unser JURA DIREKT Notfall-Team ist darauf geschult, auch in kritischen Akutfällen Ruhe zu bewahren, um schnell und effektiv helfen zu können. Wie auch in diesem Fall:
Ein Notarzt ruft auf der kostenfreien JURA DIREKT Notfall-Hotline an und erbittet sofortige Auskunft, ob sein Patient, unser Kunde, Vorerkrankungen hat, die er bei den Behandlungsmaßnahmen beachten muss. Er betont, er sei gerade vor Ort – es eilt! Die Mitarbeiterin des JURA DIREKT Notfall-Teams reagiert umgehend, stellt sicher, dass der Notarzt an der korrekten Adresse ist und es sich somit um unseren Kunden handelt. Sie ruft die Patientenverfügung des Kunden auf und prüft, ob die benötigten Angaben von diesem beantwortet wurden – Vorerkrankungen wurden nicht aufgeführt.
Der Notarzt bittet die Mitarbeiterin, schnellstmöglich die Angehörigen oder Bevollmächtigten zu kontaktieren, er bringe den Kunden sofort ins Krankenhaus. Zudem soll bitte auch bereits die Patientenverfügung des JURA DIREKT Kunden in die Notaufnahme gefaxt werden.
Die Mitarbeiterin des Notfall-Teams verständigt zunächst den Bevollmächtigten telefonisch, um ihn über die Situation zu informieren und die Adresse des Krankenhauses durchzugeben. Im Gespräch bringt sie die Thematik nochmals auf die Frage des Arztes zu Vorerkrankungen – und schnell wird klar, es lagen durchaus schwere Erkrankungen zurück, wie der Bevollmächtigte berichtet. Eine wichtige Information für den Notarzt! Die JURA DIREKT Mitarbeiterin gibt dem Bevollmächtigten die Nummer des Notarztes durch, damit dieser schnell verständigt wird.
Zudem erklärt der Bevollmächtigte, dass er jetzt auf die Schnelle nicht wisse, wo er die Unterlagen findet bzw. er sofort ins Krankenhaus fahren möchte. Die Mitarbeiterin versichert dem Bevollmächtigten, dass JURA DIREKT sich um die Übermittlung der Vorsorgedokumente kümmere. Die Patientenverfügung werde sofort über das E-SSL-geschütze JURA DIREKT Notfallsystem an das Klinikum geschickt und mit den Verantwortlichen vor Ort alles Weitere besprochen. Der Bevollmächtigte könne sich natürlich ebenfalls jederzeit an das JURA DIREKT Team wenden.
Der Notarzt erhielt rechtzeitig die benötigten Informationen über Vorerkrankungen des Patienten und die JURA DIREKT Mitarbeiterin stand daraufhin im direkten Kontakt mit dem Krankenhaus. Der Bevollmächtigte musste sich in dieser Situation zumindest nicht um Bürokratisches kümmern…

Quelle: JURA DIREKT