Betreuungsverfügung

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Lebensstil, soweit dies möglich ist, beibehalten wird, dann sollten Sie dies unmissverständlich in einer Betreuungsverfügung zum Ausdruck bringen.

Sie erreichen auf diese Weise, dass Sie Ihr späteres Schicksal nicht einfach in die Hände des Gerichts und der von diesem bestellten Betreuungsperson legen. Gericht und Betreuerinnen und Betreuer haben dann vielmehr eine Art Handlungsanweisung, nach der sie sich zu richten haben.

Was bedeutet eine Betreuungsverfügung?

Besonders wichtig ist die Betreuungsverfügung in Bezug auf die Person der Betreuerin oder des Betreuers. Das Gesetz legt eindeutig fest, dass das Gericht Vorschlägen der Betroffenen zu entsprechen hat. Das Gericht darf deshalb einen von Ihnen gemachten Vorschlag nicht einfach übergehen. Eine Ausnahme besteht in Bezug auf Personen, die zu einer Ein- richtung, in der der oder die Volljährige untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder einer anderen engen Beziehung steht; diese dürfen kraft Gesetzes nicht als Betreuerinnen oder Betreuer bestellt werden. Es bringt deshalb auch nichts, wenn Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Se- niorenheimes in einer Betreuungsverfügung benennen. Die andere wichtige Einschränkung für den gesetzlich festgelegten Willensvorrang ist: Die Bestellung der vorgeschlagenen Person darf nicht dem Wohl der oder des Betreuten widersprechen. Wenn Sie also erklären, von einer konkreten Person betreut werden zu wollen, dann prüft das Gericht, ob diese Person als Betreuerin oder Betreuer geeignet ist. Es muss sich davon überzeugen, dass Sie keinen Schaden nehmen oder keinen Nachteil erleiden werden.
Es kann für Sie unter Umständen noch wichtiger sein zu bestimmen, dass eine konkrete Person nicht Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer werden soll. Sie können gravierende Gründe für einen solchen Wunsch haben. Ob das Gericht hiervon in einem Betreuungsverfahren erfährt, ist nicht sicher. Wenn Sie sich aber vorher klar gegen eine bestimmte Person aussprechen, dann wird das Gericht davon ausgehen, dass es nicht zu einem Vertrauensverhältnis kommen wird, und deshalb bemüht sein, eine andere Lösung zu finden.

Wie bei der Vorsorgevollmacht ist es auch hier ratsam, alles schriftlich abzufassen. Bei der Aufbewahrung sollten Sie darauf achten, dass die Betreuungsverfügung im Bedarfsfalle auffindbar und greifbar ist. Jeder, der sich im Besitz einer schriftlichen Betreuungsverfügung befindet, ist verpflichtet, diese unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern, sobald er von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis erlangt hat.

Quelle: Ministerium der Justiz

Die Notfall Geschichte – Die beste Kombination für Notfälle

Das Wichtigste vorab: Für dauerhafte Selbstbestimmung ist eine 100% sichere und praxistaugliche Vorsorgevollmacht als Bestandteil einer Gesamtvollmacht unabdingbar. Auch Angehörigen bleibt dadurch viel Bürokratie und belastende Entscheidungen im Vorsorge- oder Betreuungsfall erspart. Was wäre, wenn man zusätzlich ein Experten-Team 24/7 an seiner Seite wüsste, das bei allen Herausforderungen im Notfall unterstützt?

In der Vorsorgevollmacht von Martha S.* aus München ist ihre Tochter als Erstbevollmächtigte festgelegt. Das bedeutet, dass die Tochter in sämtlichen Lebensbereichen wie Finanzen und Gesundheit im Sinne der Mutter Entscheidungen treffen und Handlungen vornehmen darf, sobald der Vorsorge- oder Betreuungsfall eintritt.

Diese Situation ist mittlerweile eingetreten, da Martha S. seit einigen Monaten im Pflegeheim ist und viele Kleinigkeiten im normalen Alltag jetzt anders sind. Sie kann keine Geschäfte mehr allein tätigen, weshalb die Tochter das übernimmt. Das fängt bei Banküberweisungen für Pflegekosten an, geht über die Kommunikation mit Krankenkassen – z.B. um Anträge zu stellen – bis hin zur Postbearbeitung für die Mutter, da es keine Briefkästen für die Bewohner des Pflegeheimes gibt und deshalb die gesamte Post der Mutter an ihre bevollmächtigte Tochter geht.

Hinzu kommt, dass der behandelnde Arzt der Mutter vom Heim festgelegt wird und nicht mehr der Hausarzt ist, der die Tochter von Martha S. schon seit Kindestagen kennt und der ihr Informationen zum Gesundheitszustand der Mutter mitgeteilt hat, obwohl das ohne den Nachweis einer Vollmacht offiziell nicht erlaubt ist. Der fremde Heimarzt verlangt richtigerweise nach den Vollmachten der Mutter, die nachweisen, dass die Tochter vertretungsberechtigt ist. Sonst darf der Arzt weder Auskunft über den Gesundheitszustand der Mutter geben noch medizinischen Behandlungsmaßnahmen mit der Tochter abklären. Dank der rechtskonformen Gesamtvollmacht bestehend aus Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, die Martha S. vorab von den Kooperationsanwälten der JURA DIREKT erstellen lassen hat, ist das alles kein Problem. Und nicht nur das: In Kombination mit dem aktiven JURA DIREKT Notfallmanagement ist das sogar perfekt.

Zahlreiche Male hat die Tochter schon die 24/7 Notfall-Hotline angerufen, weil sie die Vollmachten der Mutter nicht zur Hand hatte, diese aber z.B. umgehend von Ärzten oder zur Auskunftserteilung bei der Krankenkasse benötigt wurden. In 5 Min. ist das erledigt – alle wichtigen Dokumente und Informationen sind im datenschutzkonformen JURA DIREKT System hinterlegt und schnell zur Verfügung gestellt. Auch bei Differenzen mit der Bank konnte sich die Tochter von Martha S. auf das Notfall-Team verlassen, die die Erstkorrespondenz zum Rechtsanwalt herstellen, der sich anschließend um die Durchsetzung der Vollmachten kümmert. Im Rahmen des JURA DIREKT Services erfolgt das alles kostenfrei.

Die Tochter bedankt sich in einem lieben Brief an das JURA DIREKT Notfall-Team. „Es war eine riesengroße Hilfe, sowohl im Krankenhaus, in der Reha als auch jetzt im Heim, dass ich alles so übersichtlich und vollständig vorlegen konnte. Auch die von mir beantragte Pflegestufe für meine Mutter war deshalb innerhalb von drei Tagen festgestellt.“

Fazit: In 90% der bisher über 10.000 begleiteten Notfälle ist es die Vorsorgevollmacht, die für einen reibungslosen Ablauf sorgt und sicherstellt, dass die Vertrauenspersonen (in den meisten Fällen sind das die Familienangehörigen) handeln können. Wichtige Kriterien von Vollmachten und Verfügungen sind dabei: die Rechtskonformität, eine umfassende und inhaltlich korrekte Formulierung und die Individualität. In Kombination mit dem JURA DIREKT TÜV-zertifizierten 18-Punkte Service inkl. aktivem Notfallmanagement können sich Kunden, Angehörige und Bevollmächtigte rund um die Uhr auf die Unterstützung von den Experten verlassen. Egal wie lange und wie intensiv.
*Aus Datenschutzgründen sind alle genannten Namen abgeändert.

Quelle: JURA DIREKT